Allgemeine Bedingungen von Kind & Werk e. V.

Stand Juli 2020

1. Jahreskursgebühren

Die Jahreskursgebühr ist in 12 gleich bleibenden Monatsraten – wie auf dem Anmeldeformular angegeben – von dem Erziehungsberechtigten des angemeldeten Kindes zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt per Lastschrifteinzug.

2.      Mindestteilnehmerzahl

Ein Jahreskurs kann nur stattfinden, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Kindern erreicht ist. Wird eine solche Mindestteilnehmerzahl zum Beginn des J ahreskurses nicht erreicht, ist Kind und Werk e. V. berechtigt, den Jahreskurs abzusagen – eine Jahresgebühr wird dann nicht erhoben.

3.      Haftung

Die Haftung von Kind und Werk e. V., ihren gesetzlichen Organen und Mitarbeitern ist auf Fälle des Vorsatzes sowie der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Verletzungen von Leben, Körper und / oder Gesundheit sowie in Fällen der Ve rletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In Fällen der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung v on Kind und Werk e. V. auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

 Eine Haftung für Infektionen im Rahmen eines pandemischen oder epidemischen Geschehensverlaufs ist ausgeschlossen.

4.      Allergien oder sonstige Einschränkungen

 Der  Erziehungsberechtigte  ist  verpflichtet,  Kind  und  Werk  e. V.  schriftlich  auf  Allergien  oder sonstige Einschränkungen des v on ihm angemeldeten Kindes hinzuweisen.

 

5.      Öffentliche Ton- und / oder Bildaufnahmen

 Der Erziehungsberechtigte des angemeldeten Kindes erklärt sich damit einverstanden, dass während des Jahreskurses Bild- und / oder Tonaufnahmen von dem angemeld eten Kind gefertigt und genutzt werden. Dies gilt einschließlich einer Vervielfältigung dieser Aufnahmen.